Gemäß der 10. Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des CoronaVirus des Landes Rheinland-Pfalz vom 7. Mai 2020 sind wir dazu verpflichtet, die Kontaktdaten jedes Besuchers zu erheben und dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen, falls eine Infektionskette nachverfolgt werden muss.
Dieses Formular liegt für Sie nun in unserem Downloadbereich zur Verfügung.